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Zuwendungsbau

Der SIB berät und begleitet Antragssteller und Bewilligungsbehörden von der Aufstellung des Förderantrages für Hochbauvorhaben bis zur Abrechnung. Das Kerngeschäft besteht dabei in der baufachlichen Prüfung der Bauplanung aus Bereichen von Gesundheit, Kultur und Bildung, Freizeit, Wirtschaft und Wissenschaft. Prüfungsinhalte sind im Wesentlichen die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und Ausführung, die Angemessenheit der Kosten und die Einhaltung der Vergabevorschriften.

Rechtsgrundlage sind die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) sowie die jeweiligen Förderrichtlinien.

Antragsteller sind je nach Förderziel Kommunen, öffentliche und private Institutionen, Projektträger aus Wirtschaft und Gesellschaft oder auch Privatpersonen.

Zuwendungsgeber können die EU, der Bund oder das Land sein, vertreten durch die Ministerien (Richtliniengeber).

Themenschwerpunkte sind dabei:

  • Schulen
  • Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung (z.B. Bibliotheken, Rathäuser, Theater, Schulen)
  • Kindertagesstätten
  • Krankenhäuser
  • Jugend- und Familieneinrichtungen
  • Sportstätten- und Anlagen
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Forschung und Wissenschaft
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur
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