E-Rechnung
Die elektronische Rechnungsstellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) akzeptiert. Sie haben danach die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) an den SIB zu stellen.
Es besteht für Rechnungen an den SIB Ihrerseits keine Pflicht zur E-Rechnung.
Zu nutzen ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Die OZG-RE ist das zentrale Rechnungseingangsportal für die mittelbare Bundesverwaltung sowie mitnutzende Bundesländer, welches auch durch den Freistaat Sachsen nachgenutzt wird.
Sie erreichen die OZG-RE unter folgendem Link:
Für das Stellen von E-Rechnungen sind außerdem formale Vorgaben des SIB zu beachten
(siehe Dokument Informationen für Rechnungssteller).
- Information für Rechnungssteller (*.pdf, 0,37 MB)
- Bedienhilfe für die OZG-RE-Weboberfläche / Leitfaden für Rechnungssteller
- Pflichtangaben für die XRechnung (*.pdf, 0,38 MB)
- Leitfaden - Rechnungsbegründende Unterlagen über 15 MB Größe (*.pdf, 1,05 MB)
Für Fragen (u. a. zur Leitweg-ID SIB) können Sie sich gern an E-Rechnung@sib.smf.sachsen.de wenden.