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Förderantragsprüfung (Phase 1)

Die Bewilligungsbehörde erteilt für Hochbaumaßnahmen oberhalb des Schwellenwertes gemäß § 44 SäHO dem SIB den Auftrag zur baufachlichen Prüfung des Förderantrages.

Die Prüfung erfolgt stichprobenweise und erstreckt sich auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und Ausführung sowie auf die Angemessenheit der Kosten. Im Rahmen der baufachlichen Antragsprüfung erfolgt auch eine Prüfung der Vergabe von Planungsleistungen.

Ergebnis

Baufachliche Stellungnahme mit baufachlichen Auflagen und Hinweisen.

Auf Grundlage der baufachlichen Stellungnahme entscheidet die Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid über die Höhe der Zuwendung.

Föderrichtlinie

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