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Niederlassung Dresden I

Unsere Niederlassung Dresden I (Foto: SIB) 

Die Niederlassung Dresden I ist zuständig für Liegenschaften des Freistaats Sachsen innerhalb:

  • der Landeshauptstadt Dresden
  • des Landkreises Meißen und in Teilen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

baufachlich für alle Behörden und Einrichtungen der Staatsverwaltung, des Landtages und der Staatskanzlei, für Kulturbauten des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützigen GmbH.

Für Fragen zu:

  • Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
  • Bildungseinrichtungen der Sächsischen Staatsministerien des Inneren, für Kultus sowie für Wissenschaft und Kunst
  • Baumaßnahmen des Bundes und Dritter
  • Zuwendungsbaumaßnahmen

ist in diesem Territorium die Niederlassung Dresden II zuständig.

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