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Niederlassung Leipzig II

Unsere Niederlassung Leipzig II (Foto: SIB) 

Die Niederlassung Leipzig II ist zuständig für:

  • Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen für den Direktionsbezirk Leipzig;
  • Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen für den Direktionsbezirk Leipzig;
  • die baufachliche Begleitung aller Maßnahmen des Krankenhausbaues des Freistaates Sachsen im Direktionsbezirk Leipzig;
  • Bauaufgaben auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen mit dem Universitätsklinikum Leipzig (Anstalt öffentlichen Rechts)
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