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Planen und Bauen

Der Staatsbetrieb nimmt die Bauherrenaufgaben für den Freistaat Sachsen wahr.  Dazu zählen die Bestimmung und Kontrolle der primären Bauherrenziele hinsichtlich Qualität, Quantität, Kosten und Terminen. Für die Baumaßnahmen des Bundes und Dritter wird die Projektleitung übernommen. Es werden baufachliche Standortanalysen erstellt und die Baumaßnahmen realisiert. Dafür ist die ganzheitliche Betrachtung eines Gebäudes in den Phasen Planen, Bauen und Bewirtschaften wesentlich. Die Einhaltung von Gesetzen und Mindeststandards ist dabei ebenso sicherzustellen wie die Betrachtung gesamtwirtschaftlicher, funktionaler, gestalterischer und ökologischer Aspekte. Weitere Kernaufgaben sind die baufachliche Beratung des Bedarfsträgers, die Projektvorbereitung sowie die Projektorganisation und -abwicklung. Für alle Bereiche des Bauens, ob Neu-, Um- bzw. Erweiterungsbauten oder Sanierungsmaßnahmen gilt es, Ergebnisse zu erzielen, die den hohen Ansprüchen unserer Kunden gerecht werden. Mit der Projektplanung werden freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure  beauftragt, mit der Baudurchführung mittelständische Bauunternehmen. Für bedeutende Bauvorhaben loben wir Architektenwettbewerbe auf Grundlage der GRW 1995 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens) aus und beraten unsere Kunden hinsichtlich des gewünschten Leistungsspektrums.

Zum Aufgabengebiet gehören außerdem die baufachliche Abnahme der Baumaßnahmen und die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Rechtsansprüchen. In den Bereichen des Vergabe- und Vertragswesens und der Bestimmung qualitativer Standards wird baufachliche Grundsatzarbeit geleistet.

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